Tobias Marx

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

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Titel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

zertifizierter Datenschutzauditor

Rechtsgebiete

IT-Recht

Datenschutzrecht

Arbeitsrecht

Allgemeines Zivilrecht

Sprachen

Deutsch

Englisch

Über mich

Ich berate und vertrete bundesweit Unternehmen und Privatpersonen in Fragen des Zivilrechts, insbesondere des IT- und Arbeitsrechts.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der problemlösungsorientierten Beratung und Vertretung von Unternehmen, insbesondere der IT-Branche und ihrer Beschäftigten, einschließlich Führung von Aktiv- oder Passivprozessen vor den Zivilgerichten und Kündigungsschutzverfahren für Arbeitnehmer sowie deren Abwehr für Arbeitgeber.

In diesem Zusammenhang berate ich sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in zivilrechtlichen Angelegenheiten - insbesondere zum IT- und Arbeitsrecht in nachfolgenden Bereichen.

Skills & Values

Vertragsrecht, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB

Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich E-Commerce (z.B. Gestaltung von Webshops, Internetauftritten, einschließlich AGB, aktives Vorgehen gegen Wettbewerbsverstöße, Verteidigung gegen Abmahnungen) sowie Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business)

Immaterialgüterrecht, insbesondere Domainrecht

das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste

Verfahrens- und Prozessführung unter Berücksichtigung IT-rechtlicher Besonderheiten

Recht des Datenschutzes - Beratung sowie Vertretung gegenüber Behörden und in gerichtlichen Verfahren

Beratung von "kreativen Köpfen" in der IT, Urheberrecht sowohl hinsichtlich Software als auch bezüglich anderer Kreativleistungen

außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in zivilrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere mit IT-Bezug (z.B. Durchsetzung von Honorarforderungen, Abwehr von Mängelansprüchen, Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, etc.)

Beratung und ggf. Vertretung von Arbeitgebern bei der Umsetzung und erforderlichenfalls Durchsetzung von Personalmaßnahmen einschließlich Versetzungen. Abmahnungen und Kündigungen

Beratung und ggf. Vertretung von Arbeitnehmern gegenüber ungerechtfertigten Personalmaßnahmen und bundesweite Vertretung von Arbeitnehmern in Verfahren vor den Arbeitsgerichten, insbesondere Kündigungsschutzverfahren